Feuerfest

Publiziert am 30. April 2015 von Alltec Bürokonzept

Brandschutz ist für Unternehmen ein wichtiges Thema. Doch wie entflammbar darf die Büroeinrichtung sein? Eine kleine Einführung in die Welt nahezu feuerfester Sitz- und Polstermöbel.

© brunner

Feuer ist seit jeher ein Element, das den Menschen einen verantwortungsvollen Umgang abverlangt. Einen Brand erleben zu müssen, ist wahrhaftig ein Horrorszenarium. Gerade in öffentlichen Gebäuden wie Ämtern und Veranstaltungszentren oder in bestimmten Gebäudebereichen wie Fluren spielen Brandschutzbestimmungen eine große Rolle. In Deutschland dämmen mehrere DIN-Normen die Feuergefahr ein. So regelt etwa die DIN 4102 das Brandverhalten von Baustoffen – sie werden geprüft und erhalten entweder eine B1 (schwerentflammbar) oder B2 (normalentflammbar) Zertifizierung.

Aber nicht nur Baustoffe wie Boden-, Wand- oder Deckenmaterialien, Rahmenrückwände, Akustikabsorber oder Blendschutz, sondern auch Möbel sollen möglichst schwerentflammbar sein.

Viele Büromöbelhersteller lassen daher ihre Bezugsstoffe, Schäume und Lackierungen prüfen und zertifizieren. Möbel sind aber keine Baustoffe, Polstermöbel zum Beispiel bestehen aus mehr als einem Material – die DIN 4102 greift bei der Büroeinrichtung also nicht. Möbel für das Büro, Konferenz- oder Wartebereiche müssen sich daher ganz besonderen Tests stellen. Die Klassifizierungsnorm DIN 66084 schreibt die Prüfnormen DIN EN 1021 in zwei Teilen und die DIN 54341 vor – geprüft wird das Brandverhalten der Möbel, vor allem von Polstermöbeln also auch Drehstühlen, in unterschiedlichen Situationen. Eine alltägliche Gefahr stellt der Zigarettentest nach: Eine brennende Zigarette wird hier auf ein Versuchsmöbel oder einen Modellsitz gelegt. Der Polsterverbund darf sich innerhalb von 60 Minuten weder entzünden, noch fortwährend schwelen – dann ist der Test bestanden. Beim Streichholz- bzw. Gasflammentest wird 15 Sekunden lang eine Gasflamme von 35 mm an das Möbel gehalten. Dem Test hält ein Möbel stand, wenn das Verbundpolster nach spätestens zwei Minuten von selbst erloschen ist. Und als Extremtest gilt der Papierkissentest – die Voraussetzung für die höchste Klassifizierung des Brennverhaltens eines Polsterverbunds. Diesem Test müssen vor allem Sitze in öffentlichen Verkehrsmitteln standhalten. Den Angriff eines brennenden 100-Gramm-Kissens aus zerknülltem Zeitungspapier muss der Sitz nahezu unbeschadet überstehen, dann kann er mit der DIN 54341 ausgezeichnet werden.

Papierkissentest © brunner
Die größte Herausforderung für Verbundpolstermöbel: Der Papierkissentest!

„Als Planungsbüro legen wir viel Wert auf Sicherheit“, sagt Petra Wirth von ALLTEC Bürokonzept. „Wir arbeiten mit Herstellern zusammen, deren Sitz- und Polstermöbel den Tests standhalten und achten zum Beispiel auch darauf, dass unsere akustischen Lösungen der Feuergefahr widerstehen.“

Bildnachweis: © Brunner

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