Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot und Annahme
1.1. Alltec Bürokonzept erbringt Lieferungen von Produkten und Leistungen zu nachstehenden Bedingungen.
1.2. Spezielle Projektbeschreibungen und Projektziele bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform einschließlich Unterzeichnung.
2. Preise
2.1. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Frachtspesen und Transportverpackung, wenn nicht anders vereinbart.
2.2. Maßgebend sind die Preise des Angebotes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Zahlungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Alltec Bürokonzept behält sich vor, Vorrauszahlungen zu verlangen oder Forderungen jederzeit fällig zu stellen.
3.2. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten.
3.3. Stornierung von Aufträgen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erteilung des Auftrages mit einer Gebühr von 10% des Nettoauftragswertes möglich. Ausgenommen Aufträge aus dem Schnelllieferprogramm.
4. Lieferung
4.1. Von Alltec Bürokonzept genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur dann verbindlich, wenn Sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
4.2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von Alltec Bürokonzept nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichen Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei Alltec Bürokonzept-Lieferanten und/oder deren Unterlieferanten.
4.3. Alltec Bürokonzept ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
4.4. Bei Annahmeverzug verlangt Alltec Bürokonzept Lagergeld je angefangenen Kalendermonat.
5. Montage
5.1. Die Montage durch Alltec Bürokonzept erfolgt nur aufgrund gesonderter, vergütungspflichtiger Vereinbarung.
6. Dienstleistung / Projektierung / Beratung beim Dienstleistungsnehmer
6.1. Alltec Bürokonzept erstellt Raum- und Büroeinrichtungskonzepte und Projektierungen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Für Konzeption und Projektierung bzw. Stücklistenerstellung erhebt Alltec Bürokonzept eine Gebühr in Höhe von 5 % Nettoangebotswert vor Abruf des Rabattes. Mit der Übergabe der Projektierungszeichnung und /oder des Angebotes wird dieser Betrag nach Ablauf der Angebotsfrist fällig. Bei Auftragserteilung können diese Kosten ganz oder teilweise gutgeschrieben werden.
6.3. Für Beratungsleistungen, Aufmaße, Musterstellungen u.ä. - außerhalb unseres Geschäftssitzes- berechnet Alltec Bürokonzept die Anfahrt zum Dienstleistungsnehmer sowie ein
Honorar nach HOAI. Bei Auftragserteilung können diese Kosten ganz oder teilweise gutgeschrieben werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Alltec Bürokonzept behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich Alltec Bürokonzept das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Alltec Bürokonzept in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
7.2. Alltec Bürokonzept ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und sich unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
7.3. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Alltec Bürokonzept zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an Alltec Bürokonzept ab. Alltec Bürokonzept nimmt die Abtretung an.
7.4. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an Alltec Bürokonzept ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Alltec Bürokonzept hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Alltec Bürokonzept ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner offenzulegen.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Alltec Bürokonzept berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind.
7.6. Bei einem Rücknahmerecht von Alltec Bürokonzept gemäß Abs. 5 ist Alltec Bürokonzept berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigen Mitarbeiter von Alltec Bürokonzept den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit- auch ohne vorherige Anmeldung - zu gestatten.
7.7. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabe verlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.8. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungwert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8. Gewährleistung
8.1. Alltec Bürokonzept behält sich vor, mangelhafte Ware nachzubessern oder umzutauschen.
8.2. Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Alltec Bürokonzept kann nach Eingang dieser Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben, oder sonstige zur Mängelbehebung geeigneten Maßnahmen ergreifen. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht.
8.3. Solange Alltec Bürokonzept die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware ergreift, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung vorliegt.
8.4. Jegliche Gewährleistung für Produkte, die vom Kunden entgegen der Spezifikation von Alltec Bürokonzept geändert oder benutzt wurden entfällt.
9. Haftung
9.1. Alltec Bürokonzept haftet für Schäden, einschließlich aus Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher Haftung nur, wenn ein Schaden
1. durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, oder
2. durch die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht verursacht wurde.
9.2. Alltec Bürokonzept haftet für mittelbare und Folgeschäden und entgangenen Gewinn nur bei Vorsatz.
10. Sonstiges
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin-Charlottenburg
Berlin, 01.08.2008
